ZÜGELN OHNE KATZENJAMMER!

UMZIEHEN MIT TIEREN: Es existiert kein allgemeines Tierhaltungsverbot für Mieter. Es sei denn, im Mietvertrag ist ausdrücklich ein Tierverbot vermerkt. Am besten ist es, wenn Sie den Vermieter vor Vertragsabschluss über die gewünschte Heimtierhaltung informieren. Vereinbaren Sie alle Details zum Voraus, indem Sie gemeinsam den Anhang zum Mietvertrag «Vereinbarung über die Heimtierhaltung» ausfüllen. Kostenlos erhältlich beim IEMT Schweiz, Postfach 1273, 8032 Zürich, Telefon 044 260 59 80, Fax 044 260 59 81 oder www.iemt.ch (Stichwort «Mietvertrag», frankiertes Antwortkuvert beilegen)

 

Wichtig zu wissen

Kleintiere wie Hamster, Wellensittiche und Zierfische sind immer erlaubt, auch wenn Tiere gemäss Mietvertrag nicht zulässig sind (Ausnahme: bauliche Eingriffe für den Einbau eines Aquariums, in diesem Falle müssten Sie den Vermieter orientieren). Vorsicht mit exotischen Tieren wie Spinnen, Schlangen usw. – hier empfiehlt sich unbedingt eine Absprache mit dem Vermieter! Ausführliche Hintergrundinformationen und Tipps finden Sie hier.

Der Katzenumzug

  • Katzen machen, was sie wollen, und sehr häufig wollen sie nicht festgehalten werden. Leisten Sie sich deshalb für den Umzug einen geeigneten Katzen-Transportkorb.
  • Stellen Sie sicher, mit welchen Putzmitteln Ihre neue Wohnung gereinigt wurde. Ammoniak und Chlor riechen für Ihre Katze wie die Urinmarke eines «Konkurrenten». Es empfiehlt sich deshalb, Küche und Bad im Zweifelsfall nochmals mit neutralen Mitteln zu reinigen, bevor Sie mit Ihrem Kater einziehen!
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Katze am Umzugstag einen ruhigen Rückzugsraum hat (noch besser, Sie geben sie zu Freunden oder in eine Tierpension). Andernfalls ein bereits leer geräumtes Zimmer mit allen gewohnten Katzenutensilien (Schlafkorb, Katzenklo, Spielsachen, Futter, Wasser) ausstatten und die Katze dort unterbringen, während die Umzugsmänner ein- und ausgehen. Achtung: Tür zum Katzenzimmer abschliessen und Schlüssel einstecken – so verhindern Sie, dass die Umzugsequipe versehentlich die Tür öffnet.
  • Schaffen Sie sich für die neue Wohnung vorerst keine neuen Katzenartikel an – die Katze ist mit dem alten Fressnapf und Schlafkorb vertraut, was ihr beim Eingewöhnen helfen wird.
  • Lassen Sie die Katze so lange wie möglich in der alten Wohnung: Erst wenn die Möbel am neuen Wohnort aufgebaut sind, fertig gehämmert und gebohrt ist und die Zügelmänner sich verabschiedet haben, ist der richtige Zeitpunkt, die Katze ins neue Zuhause zu holen.
  • Die Katze sollte nach dem Umzug mindestens drei Wochen lang in der Wohnung gehalten werden. So kann sie sich mit dem neuen Revier ausgiebig vertraut machen.
  • Den ersten Spaziergang nach draussen möglichst bei Regenwetter planen – nur wenige Katzen mögen nasses Wetter und kehren schnell wieder ins neue Zuhause zurück.
  • Viele Katzen versuchen, in ihr altes Revier zurückzukehren. Bitten Sie die früheren Nachbarn, die Katze in diesem Falle weder zu füttern noch zu streicheln, was diese zum Bleiben ermuntern könnte.
Umziehen mit Tieren: Zügeln ohne Katzenjammer

(Quelle: Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz) Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) nimmt gebrauchte Tierutensilien gerne entgegen. Die SUST gibt diese an Tierheime weiter. Infos unter Tel. 052 269 20 01 oder www.susyutzinger.ch