GERNE KÜMMERN WIR UNS UM DIE ABGABE IHRER ALTEN WOHNUNG!

WOHNUNGSABGABE: Zieht ein Mieter aus seiner Wohnung aus, so ist er verpflichtet, diese in gutem Zustand zurückzugeben. In der Regel geschieht dies am Tag nach Ablauf des Mietverhältnisses, spätestens bis 12.00 Uhr. Mit der Rückgabe der Schlüssel erlöscht auch das Recht auf Zutritt zur alten Wohnung.

Reinigung und Instandsetzung

Die ganze Wohnung, inklusive Keller-, Estrichabteil, Bastelraum, Gartensitzplatz, Balkon, muss gründlich gereinigt sein:
  • Badezimmer- und Küchenarmaturen entkalkt
  • Dampfabzug entfettet, Filter ersetzt
  • Küchen-/Einbauschränke: fehlende Tablarträger, Scharniere, abgebrochene Türgriffe ersetzt
  • Fehlende Dichtungen, Seifenschalen, Zahngläser, defekter Duschenschlauch, unansehnlicher WC-Sitz nachkaufen
  • Fenster/Fensterrahmen gereinigt
  • Rollläden/Lamellenstoren gewaschen und gereinigt

Das Wohnungsabnahme-Protokoll

Das Übernahmeprotokoll bzw. die Mängelliste, die bei Mietbeginn erstellt wurde, bildet die Ausgangslage. Der Vermieter notiert Beschädigungen und fehlende Gegenstände in ein vorgedrucktes Protokoll. Wichtig ist, dass die Beanstandungen detailgenau aufgezeichnet/evtl. fotografiert werden. Auch die Schlüssel-Rückgabe wird im Protokoll vermerkt. Liegen Schäden vor, so vereinbaren Mieter und Vermieter meist an Ort und Stelle die Kostenübernahme und halten dies im Protokoll fest. Dieses muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Lebensdauer-Tabelle

RaumWerkstoffJahre
Böden:Parkett versiegelt40
Keramik, Stein24–40
Linoleum25
Kunststoff10–20
Versiegelung Parkett20
Teppiche5–10
Wände:Holztäfer40
Holz-Sockel40
Kunststoff-Sockel20
Tapeten10
Kunstharz-Anstriche10
Dispersion matt10
Kinderzimmer-Wände5–10
Decken:Dispersion matt10
geweisselt10
Storen:Mechanik25
Stoff10

Mietzins-Depot

Der Vermieter ist verpflichtet, innert 30 Tagen abzurechnen. In der Regel werden die Instandstellungskosten in Abzug gebracht und der verbleibende Rest inkl. aufgelaufene Zinsen ausbezahlt. Der Mieter muss mit dieser Depot-Verrechnung ausdrücklich einverstanden sein. Bei Uneinigkeit ist der Vermieter gezwungen, den Rechtsweg einzuleiten.

Die Auflösung des Mietzins-Kautionskontos ist gemeinsam von Mieter und Vermieter zu unterzeichnen.