SO GENIESSEN SIE IHRE NEUE WOHNUNG VON DER ERSTEN SEKUNDE AN!

WOHNUNGSBEZUG: Sie sind nicht verpflichtet, bestehende Einrichtungen vom Vormieter zu übernehmen. Kaufen Sie nur, was Sie auch wirklich brauchen können! Erstellen Sie in den ersten Tagen ein ausführliches Antrittsprotokoll. Das Formular ist beim Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband erhältlich: www.mieterverband.ch

Reinigung + Instandsetzung
Die ganze Wohnung, inklusive Keller-, Estrichabteil, Bastelraum, Gartensitzplatz, Balkon, muss gründlich gereinigt sein:
  • Badezimmer- und Küchenarmaturen entkalkt
  • Dampfabzug entfettet, Filter ersetzt
  • Küchen-/Einbauschränke: fehlende Tablarträger, Scharniere, abgebrochene Türgriffe ersetzt
  • Fehlende Dichtungen, Seifenschalen, Zahngläser, defekter Duschenschlauch, unansehnlicher WC-Sitz nachkaufen
  • Fenster / Fensterrahmen gereinigt
  • Rollläden / Lamellenstoren gewaschen und gereinigt
Das Wohnungsabnahme-Protokoll
Die ganze Wohnung, inklusive Keller-, Estrichabteil, Bastelraum, Gartensitzplatz, Balkon, muss gründlich gereinigt sein: Das Übernahmeprotokoll bzw. die Mängelliste, die bei Mietbeginn erstellt wurde, bildet die Ausgangslage. Der Vermieter notiert Beschädigungen und fehlende Gegenstände in ein vorgedrucktes Protokoll. Wichtig ist, dass die Beanstandungen detailgenau aufgezeichnet / evtl. fotografiert werden. Auch die Schlüssel-Rückgabe wird im Protokoll vermerkt. Liegen Schäden vor, so vereinbaren Mieter und Vermieter meist an Ort und Stelle die Kostenübernahme und halten dies im Protokoll fest. Dieses muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Lebensdauer-Tabelle
RaumWerkstoffJahre
Böden:Parkett versiegelt40
Keramik, Stein24–40
Linoleum25
Kunststoff10–20
Versiegelung Parkett20
Teppiche5–10
Wände:Holztäfer40
Holz-Sockel40
Kunststoff-Sockel20
Tapeten10
Kunstharz-Anstriche10
Dispersion matt10
Kinderzimmer-Wände5–10
Decken:Dispersion matt10
geweisselt10
Storen:Mechanik25
Stoff10
Mietzins-Depot
Der Vermieter ist verpflichtet, innert 30 Tagen abzurechnen. In der Regel werden die Instandstellungskosten in Abzug gebracht und der verbleibende Rest inkl. aufgelaufene Zinsen ausbezahlt. Der Mieter muss mit dieser Depot-Verrechnung ausdrücklich einverstanden sein. Bei Uneinigkeit ist der Vermieter gezwungen, den Rechtsweg einzuleiten. Die Auflösung des Mietzins-Kautionskontos ist gemeinsam von Mieter und Vermieter zu unterzeichnen.